Wir laden die
rheinland-pfälzische Insolvenzrechtsszene ein zum
3.
Insolvenzrechtstag Rheinland-Pfalz in Mainz
am 9.10. 2024
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Ort |
Tagungszentrum
Erbacher Hof, Grebenstr. 24–26, 55116 Mainz |
Datum |
Mittwoch, 9.
Oktober 2024 |
Leitung |
Prof. Dr. Diederich
Eckardt, Universität Trier |
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ab 9:30 Uhr |
Eintreffen der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer |
10:00 – 10:10
Uhr |
Begrüßung |
10:10 – 10:20
Uhr |
Grußwort |
10:20 – 11:10
Uhr |
Das System der
Verwalterbestellung – bislang und in Zukunft |
11:10 – 11:30
Uhr |
Kaffeepause |
11:30 – 12:20
Uhr |
Die Bearbeitung
der Großinsolvenz |
12:20 – 13:10
Uhr
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Her damit – Aktuelles
zur Reichweite des Verwalterzugriffs Gemeinsames
Mittagessen |
14:10 – 15:00
Uhr |
Der Umfang der
Geschäftsleiterhaftung nach § 15b Abs. 4 InsO |
15:00 – 15:20
Uhr |
Kaffeepause |
15:20 – 16:10
Uhr |
Aufrechnung im
Insolvenzeröffnungsverfahren – anfechtbar oder insolvenzfest? |
16:10 – 17:00
Uhr |
Das Comeback der
Insolvenz – aber schafft sie auch noch Lösungen? |
17:00 Uhr |
Verabschiedung,
Ende der Veranstaltung |
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Es wird ein Kostenbeitrag von € 45 erhoben. Anreise zum Tagungshotel s. hier (bei Anreise mit Kfz bitte öffentliche
Parkhäuser nutzen!) |
→ Download des
Programm-Flyers
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→ Pressemeldung
des rheinland-pfälzischen Justizministeriums
Zum 2. Insolvenzrechtstag
Rheinland-Pfalz 2023 → Präsentationen der Referentinnen zum
Download
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Zum 1. Insolvenzrechtstag
Rheinland-Pfalz 2022 → Präsentationen der Referenten zum
Download
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Herzlich willkommen
auf der
Web-Präsenz des ZEFIS!
Was ist das ZEFIS und was
sind seine Aufgaben?
Das ZEFIS, also das
Rheinland-pfälzische Zentrum für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis, ist im
Oktober 2009 als gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der Universität Trier
und der Fachhochschulen Trier (Campus Birkenfeld) und Koblenz (Rhein-Ahr-Campus
Remagen) gegründet worden, übrigens nicht nur als erste
Gemeinschaftseinrichtung von Universitäten und Fachhochschulen in
Rheinland-Pfalz, sondern auch als erstes dem Insolvenz- und Sanierungsrecht
gewidmetes wissenschaftliches Forschungsinstitut in diesem Land. Gegenstand
dieser Kooperation ist zunächst die Bündelung der vorhandenen
Forschungsaktivitäten zur empirischen Aufarbeitung und unterstützenden
Begleitung der Rechtsentwicklung auf dem Gebiet des Insolvenz- und
Sanierungswesens. Sein zweites Standbein sieht das ZEFIS im Bereich des
Wissenstransfers zugunsten der betrieblichen und justiziellen Praxis,
insbesondere durch Tagungen zu aktuellen Themen aus dem Bereich des
Insolvenzrechts.
Wer sind die Mitwirkenden am ZEFIS?
Das ZEFIS wird derzeit von
sieben Wissenschaftlern aus den beteiligten Hochschulen getragen: Prof. Dr.
Hugo Grote und Prof. Dr. Ralph Westerhoff (beide Hochschule
Koblenz, Rhein-Ahr-Campus Remagen), Prof.
Dr. Christian Mock und Prof.
Dr. Dr. Thomas B. Schmidt (beide Hochschule Trier, Umweltcampus
Birkenfeld), Prof. Dr. Diederich
Eckardt und Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller, LL.M. (beide
Universität Trier). Aktive Mitwirkende sind darüber hinaus verschiedene
Praktiker, die sich über den Förderverein des ZEFIS engagieren, an der Spitze
dessen Vorsitzender RA
Olaf Spiekermann (Mannheim/Stuttgart). Das ZEFIS hat seinen
Geschäftssitz an der Universität Trier.
Womit hat sich das ZEFIS in den ersten Jahren seines Bestehens konkret
befasst?
Es
wurden regelmäßig Tagungen bzw. Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen zu
aktuellen Themen aus dem Bereich des Insolvenzrechts veranstaltet -
u.a. zur aktuellen Insolvenzrechtsreform durch das "ESUG" (Februar
2011, Februar 2012), zu zivil- und strafrechtlichen Fragen der
Insolvenzverschleppung (November 2011, Juli 2013, Oktober 2013, Juli 2018), zur
Reform der Vorsatzanfechtung (Juni 2014, Juli 2015), zum „Fall Suhrkamp“
(Februar 2015), zu Investitionsschutz nach TTIP und CETA (Dezember 2015), zu
Problemen der Insolvenzverwalterauswahl (Juni 2016), zum neuen
EU-Restrukturierungsrahmen (Mai 2017), zur Unternehmenssanierung im
Spannungsfeld des anwaltlichen Berufsrechts (Juli 2017), zu den Auswirkungen
des EU-Beihilfenrechts auf das Insolvenzverfahren (Januar 2018), zur Evaluation
des reformierten Unternehmensinsolvenzrechts [„ESUG“] (Februar 2019) und zur
soziale Verantwortung des Unternehmens (Dezember 2019). Nach pandemiebedingter
Pause ging es im September 2022 mit dem neuen Projekt eines rheinland-pfälzischen
Insolvenzrechtstags in Mainz weiter, ein 2. rheinland-pfälzischer
Insolvenzrechtstag folgte im September 2023, weitere „rheinland-pfälzische
Insolvenzrechtstage“ sind im Jahresturnus geplant.
Mittlerweile
abgeschlossen ist ein empirisches Projekt des ZEFIS, bei dem sich eine
Arbeitsgruppe unter Leitung von Prof. Haarmeyer mit der Rechnungslegung der
Insolvenzverwalter und deren Prüfung durch die Insolvenzgerichte befasst hat
(s. näher → hier).
Hierfür wurden im Rahmen einer großangelegten empirischen Studie im Bezirk des
pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken alle amtsgerichtlichen
Insolvenzakten zweier Geschäftsjahre ausgewertet und auf dieser Grundlage
konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreitet und in den Folgejahren weiter
vertieft und evaluiert.
Inwiefern steht das Thema der Rechnungslegung mit der gegenwärtigen
Diskussion um Verbesserungsmöglichkeiten im Insolvenzrecht in Zusammenhang?
Das Thema
"Rechnungslegung" hört sich vielleicht sehr technisch und verstaubt
an, bildet aber einen durchaus wichtigen Baustein auf dem Wege zu einer
professionalisierten Insolvenzabwicklung: Um Unregelmäßigkeiten bei der
Insolvenzabwicklung aufdecken zu können, vor allem aber um die Qualität der
Insolvenzverwaltung sinnvoll evaluieren und die Ergebnisse dieser Evaluation in
spätere Entscheidungen über die Bestellung zum Insolvenzverwalter einfließen
lassen zu können, ist es sehr wichtig, dass sowohl die Rechnungslegung des
Insolvenzverwalters als auch deren Kontrolle durch die Insolvenzgerichte
bestimmten Standards genügt. Formelle Standards gibt es in diesem Bereich aber
überhaupt noch nicht, und auch materiell liegt, wie die Studie ergeben hat, auf
beiden Seiten - bei den Insolvenzverwaltern wie auch bei den
Insolvenzgerichten - einiges im Argen. Die Ergebnisse der ZEFIS-Studie und die
Vorschläge der Arbeitsgruppe für die zu etablierenden formellen Standards und
die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen wurden in der insolvenzrechtlichen
Fachpresse publiziert und so in den aktuellen bundesweiten Diskussionsprozess
eingespeist. Die Arbeitsgruppe ist hierüber aber auch mit dem Justizministerium
dieses Landes im Gespräch.
Warum ist ein verbessertes Insolvenzrecht nach wie vor wichtig?
Alle wichtigen Kennzahlen zeigen, dass die Insolvenzabwicklung allen zwischenzeitlichen Reparaturmaßnahmen an der „Dauerbaustelle Insolvenzordnung“ zum Trotz immer noch nicht so gut funktioniert, wie das wünschenswert und notwendig wäre: Es werden die Insolvenzverfahren nach wie vor viel zu spät eingeleitet (im Schnitt 9 Monate nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung), es werden viel zu wenig beantragte Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet (mehr als ein Drittel der Insolvenzanträge wird mangels kostendeckender Masse abgewiesen), die Ausschüttungen an ungesicherte Gläubiger sind viel zu niedrig (im Durchschnitt je nach der Rechtsform des Unternehmensträgers mehr oder minder deutlich unter 10 %), und es werden insgesamt viel zu wenig Unternehmen im Insolvenzverfahren saniert (weniger als 15 %, meist durch Veräußerung an neue Investoren oder an Wettbewerber, was wiederum von einer rechtzeitigen Verfahrenseinleitung abschreckt). Diese Zahlen können nur als alarmierend bezeichnet werden. Mehr als 20 Jahre nach Inkrafttreten der reformierten Insolvenzordnung kann nicht mehr bestritten werden, dass sich die hieran geknüpften Erwartungen nur zum kleineren Teil erfüllt haben. Im Hinblick darauf, dass ein funktionsgerechtes Unternehmensinsolvenzrecht zu den fundamentalen institutionellen Rahmenbedingungen einer marktwirtschaftlichen Ordnung gehört, muss hieran auf allen Ebenen weitergearbeitet werden.
Kontakt: ZEFIS, c/o → Prof. Dr. Diederich
Eckardt, Universität Trier, D-54286 Trier
→ ZEFIS-Projekt "Rechnungslegung im
Insolvenzverfahren"